Saturday 29 July 2017

Accentforex Regelung S X


17 CFR 210.1-01 - Anwendung der Verordnung S-X (17 CFR Teil 210). XA7 210.1-01 Anwendung der Regelung S-X (17 CFR Teil 210). (A) Dieser Teil (zusammen mit den Financial Reporting Releases (Teil 211 dieses Kapitels)) enthält die Form und den Inhalt sowie die Anforderungen an die Jahresabschlüsse, die als Teil von: (1) Registrierungserklärungen gemäß dem Securities Act erforderlich sind Von 1933 (Teil 239 dieses Kapitels), sofern in den für die Eintragung nach diesem Gesetz zu verwendenden Formen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist (2) Eintragung nach § 12 (Teil C Teil 249 dieses Abschnitts), jährlich oder sonstiges Berichte gemäß §§ 13 und 15 (d) (Teile D und E Teil 249 dieses Kapitels) sowie Proxy - und Informationsanweisungen gemäß § 14 des Securities Exchange Act von 1934, soweit nicht in den zu verwendenden Formularen ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist (3) Registrierungserklärungen und Gesellschafterberichte nach dem Investment Company Act von 1940 (Teil 274 dieses Kapitels), sofern in den Formularen, die für die Eintragung unter der Nummer 1 verwendet werden sollen, ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist dieser Akt. (B) Der in diesem Teil verwendete Ausdruck "Jahresabschlüsse" umfasst alle Anmerkungen zu den Erklärungen und allen damit zusammenhängenden Zeitplänen. (C) Neben den Einlagen gemäß dem Bundesgesetz über die Wertpapiere gilt xA7 210.4-10 für die Erstellung von Konten von Personen, die ganz oder teilweise in der Produktion von Erdöl oder Erdgas in den Vereinigten Staaten gemäß Abschnitt 503 des Energiepolitik - und Erhaltungsgesetzes von 1975 (42 USC 6383) (EPCA) und Abschnitt 1 Buchstabe c des Energieversorgungs - und Umweltkoordinierungsgesetzes von 1974 (15 USC 796) in der durch Section 505 EPCA geänderten Fassung. Dies ist eine Liste der US-Code-Abschnitte, Statuten im Großen, Public Laws und Presidential Documents, die Regelmachung Autorität für diese CFR-Teil. Es ist nicht garantiert, um genau zu sein oder up-to-date, obwohl wir die Datenbank wöchentlich aktualisieren. Weitere Beschränkungen der Genauigkeit sind auf der GPO-Website beschrieben. US-Code: Titel 15 - HANDEL UND HANDEL Gültige Daten: Diese Regel gilt ab dem 17. Januar 2017 mit Ausnahme der folgenden Änderungen: Die Änderungen zu 17 CFR 200.800, 232.105, 232.301, 240.10A-1, 240.12b-25, 240,13a-10, 240.13a-11, 240.13a-13, 240.13a-16, 240.15d-10, 240.15d-11, 240.15d-13, 240.15d-16, 249.322, 249.330, 270.8b-16, 270.10 F-3, 270.30a-1, 270.30a-4, 270.30b1-1, 270.30b1-2, 270.30b1-3, 274.101 und 274.218 sowie in der Anleitung 55 zur Änderung von 270.30d-1 zum 1. Juni 2018 wirksam sind Die Änderungen zu 17 CFR 232.401, 249.332, 270.8b-33, 270.30a-2, 270.30a-3, 270.30b1-5 und 274.130 sowie in der Anleitung 54 zur Änderung von 270.30d-1, Instruction 57 zur Änderung von Formular N-1A ( Die in den Abschnitten 239.15A und 274.11A referenziert sind), Instruktion 59 zur Änderung des Formulars N-2 (Bezugszeichen 239.14 und 274.11a-1) und Anweisung 61 zur Änderung des Formulars N-3 (Bezugszeichen 239.17a und 274.11b) sind am 1. August 2019 wirksam Compliance-Daten: Die zutreffenden Compliance-Termine werden in Abschnitt II. H. Dieser letzten Regel. Die Securities and Exchange Commission erlässt neue Regeln und Formulare sowie Änderungen an ihren Regeln und Formen, um die Berichterstattung und Offenlegung von Informationen durch registrierte Investmentgesellschaften zu modernisieren . Die Kommission erlässt das neue Formular N-PORT, wonach bestimmte registrierte Investmentgesellschaften der Kommission Informationen über ihre monatlichen Portfoliobeteiligungen in einem strukturierten Datenformat übermitteln müssen. Darüber hinaus erlässt die Kommission Änderungen der Verordnung S-X, die eine standardisierte, erweiterte Offenlegung von Derivaten in Investmentfinanzabschlüssen sowie andere Änderungen erfordern. Die Kommission erlässt ein neues Formular N-CEN, das es den registrierten Investmentgesellschaften (außer Gesellschaftszertifikatgesellschaften) bedarf, jährlich der Kommission in einem strukturierten Datenformat bestimmte zensusartige Informationen zu übermitteln. Die Kommission erlässt Änderungen der Formulare N-1A, N-3 und N-CSR, um bestimmte Offenlegungen im Zusammenhang mit Wertpapierleihgeschäften zu beantragen. Schließlich wird die Kommission die derzeitigen Formblätter N-Q und N-SAR aufheben und andere Regeln und Formulare ändern. Gemeinsam werden diese Änderungen unter anderem die Informationen verbessern, die die Kommission von Investmentgesellschaften erhält und die Kommission in ihrer Rolle als primärer Regulierer von Investmentgesellschaften bei der Erfüllung ihrer Mission zum Schutz der Anleger und bei der Wahrung fairer, ordnungsgemäßer und effizienter Maßnahmen unterstützen Märkte und die Erleichterung der Kapitalbildung. Investoren und andere potentielle Nutzer können diese Informationen auch nutzen, um Investoren dabei zu helfen, fundiertere Investitionsentscheidungen zu treffen. 81 FR 82084 - Beteiligungsgesellschaft Swing Pricing17 CFR-Teile 210, 270 und 274 Die Securities and Exchange Commission erlässt Änderungen der Regel 22c-1 nach dem Investment Company Act, um eine eingetragene Investmentgesellschaft mit offenen Investmentfonds (Open-End-Fonds oder (Außer einem Geldmarktfonds oder einem börsengehandelten Fonds), unter bestimmten Umständen die Swing-Preise zu verwenden, den Prozess der Anpassung des Nettoinventarwertes (NAV) pro Aktie, um die Kosten, die aus dem Kauf oder der Rücknahme von Anteilen resultieren, effektiv weiterzugeben Die den Aktionären im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit zugeordnet sind, und Änderungen der Regel 31a-2, um Mittel zur Bewahrung bestimmter Aufzeichnungen im Zusammenhang mit Swing-Preisen zu erfordern. Die Kommission verabschiedet ferner Änderungen des Formblatts N-1A und der Verordnung S-X sowie eine neue Position im Formular N-CEN, die alle einen Fundaposs-Einsatz von Swing-Preisen ansprechen. 2016-09-29 vol. Die CFK-Teile 210, 229, 230, 239, 240, 249 und 274 Die Wertpapieraufsichtsbehörde verlängert die Frist für die Einreichung von Kommentaren (US GAAP), der International Financial Reporting Standards (IFRS) oder der US - amerikanischen Rechnungslegungsstandards (US - GAAP) oder der International Financial Reporting Standards (IFRS) oder Änderungen in der Informationsumgebung Nr. 33-10110 34-78310 IC-32175 81 FR 51607 (13. Juli 2016). Die Veröffentlichung verlangt auch Kommentare zu bestimmten Offenlegungspflichten der Kommission, die sich mit den US-GAAP überschneiden, aber Informationen erfordern, um festzustellen, ob sie das Financial Accounting Standards Board beibehalten, modifizieren, eliminieren oder auf eine mögliche Einbindung in US-GAAP verweisen sollten. Der ursprüngliche Kommentarzeitraum wird voraussichtlich am 3. Oktober 2016 enden. Die Kommission verlängert die Frist für die Stellungnahme der Kommission bis zum 2. November 2016. Mit dieser Maßnahme können die interessierten Personen zusätzliche Zeit für die Analyse der Fragen und die Vorbereitung ihrer Aktivitäten erhalten Bemerkungen. 2016-08-04 vol. 81 150 - Donnerstag, 4. August 201681 FR 51608 - Offenlegungsbericht und - vereinfachung 17 CFR-Teile 210, 229, 230, 239, 240, 249 und 274 Wir schlagen Änderungen einzelner Offenlegungsanforderungen vor, die möglicherweise überflüssig geworden sind (US-GAAP), International Financial Reporting Standards (IFRS) oder Änderungen im Informationsumfeld überarbeitet, überlagert, veraltet oder ersetzt werden. Darüber hinaus bitten wir um Erläuterungen zu bestimmten Offenlegungspflichten der Kommission, die sich auf US-GAAP beziehen, aber nicht auf US GAAP angewiesen sind, um zu ermitteln, ob sie das Financial Accounting Standards Board (FASB) behalten, modifizieren, eliminieren oder an eine mögliche Einbindung in US-GAAP weiterleiten . Die vorgeschlagenen Änderungen sollen die Offenlegung von Informationen für Anleger erleichtern und gleichzeitig die Erfüllung der Anstrengungen vereinfachen, ohne die Gesamtheit der Informationen, die den Anlegern bereitgestellt werden, wesentlich zu verändern. Diese Vorschläge sind Teil einer Initiative des Unternehmensbereichs Finanzen zur Überprüfung der Offenlegungspflichten für Emittenten, um Möglichkeiten zur Verbesserung der Anforderungen für die Investoren und Emittenten zu prüfen. Wir werden diese Vorschläge auch als Teil unserer Bemühungen zur Umsetzung des Titels LXXII, Abschnitt 72002 (2) des Fixing Americaaposs Surface Transport Act ausstellen. 2016-04-22 vol. 81 78 - Freitag, 22. April 201681 FR 23916 - Wirtschaftliche und finanzielle Offenlegung Erforderlich nach der Verordnung SK 17 CFR-Teile 210, 229, 230, 232, 239, 240 und 249 Die Kommission veröffentlicht diese Konzeptfreigabe, um eine öffentliche Stellungnahme zur Modernisierung zu beantragen Unternehmens - und Finanzangaben in der Verordnung SK. Diese Offenlegungsanforderungen dienen als Grundlage für die Geschäfts - und Finanzinformationen in den regelmäßigen Berichten von registrantsapos. Dieses Konzept Release ist Teil einer Initiative der Division of Corporation Finance, um die Offenlegungspflichten für Registranten zu prüfen, Möglichkeiten zur Verbesserung der Anforderungen für den Nutzen der Investoren und Registranten zu überprüfen. Der Abschnitt, den Sie anzeigen, wird durch die folgenden CFR-Abschnitte zitiert. Titel 17 veröffentlicht am 2015-12-04. Im Folgenden finden Sie nur die im Bundesregister veröffentlichten Regeln nach dem veröffentlichten Datum des Titels 17. Eine vollständige Liste aller Regeln, Vorgeschlagenen Regeln und Notizen finden Sie auf der Registerkarte Regeln. 2016-11-18 vol. 81 223 - Freitag, 18. November 2016 81 FR 81870 - Bericht über die Aktualisierung der Investmentgesellschaft Modernisierung Wirksame Daten: Diese Regel gilt ab dem 17. Januar 2017 mit Ausnahme der folgenden Änderungen: Die Änderungen zu 17 CFR 200.800, 232.105, 232.301, 240.10A-1, 240,12a-11, 240,13a-13, 240,13a-16, 240,15d-10, 240,15d-11, 240,15d-13, 240,15d-16, 249,322, 249,303, 270,8 B-16, 270.10f-3, 270.30a-1, 270.30a-4, 270.30b1-1, 270.30b1-2, 270.30b1-3, 274.101 und 274.218 und in der Anweisung 55, die 270.30d-1 ändern, wirksam 1. Juni 2018 und die Änderungsanträge zu 17 CFR 232.401, 249.332, 270.8b-33, 270.30a-2, 270.30a-3, 270.30b1-5 und 274.130 sowie in der Anleitung 54 zur Änderung von 270.30d-1, Anleitung 57 zur Änderung Form N-1A (Bezugszeichen 239.15A und 274.11A), Anweisung 59, die die Form N-2 (Bezugszeichen 239.14 und 274.11a-1) und die Anweisung 61 zum Ändern der Form N-3 (Bezugszeichen 239.17a und 274.11b) ändern 1. August 2019. Compliance-Daten: Die zutreffenden Compliance-Termine werden in Abschnitt II. H. Dieser letzten Regel. Die Securities and Exchange Commission erlässt neue Regeln und Formulare sowie Änderungen an ihren Regeln und Formen, um die Berichterstattung und Offenlegung von Informationen durch registrierte Investmentgesellschaften zu modernisieren . Die Kommission erlässt das neue Formular N-PORT, wonach bestimmte registrierte Investmentgesellschaften der Kommission Informationen über ihre monatlichen Portfoliobeteiligungen in einem strukturierten Datenformat übermitteln müssen. Darüber hinaus erlässt die Kommission Änderungen der Verordnung S-X, die eine standardisierte, erweiterte Offenlegung von Derivaten in Investmentfinanzabschlüssen sowie andere Änderungen erfordern. Die Kommission erlässt ein neues Formular N-CEN, das es den registrierten Investmentgesellschaften (außer Gesellschaftszertifikatgesellschaften) bedarf, jährlich der Kommission in einem strukturierten Datenformat bestimmte zensusartige Informationen zu übermitteln. Die Kommission erlässt Änderungen der Formulare N-1A, N-3 und N-CSR, um bestimmte Offenlegungen im Zusammenhang mit Wertpapierleihgeschäften zu beantragen. Schließlich wird die Kommission die derzeitigen Formblätter N-Q und N-SAR aufheben und andere Regeln und Formulare ändern. Gemeinsam werden diese Änderungen unter anderem die Informationen verbessern, die die Kommission von Investmentgesellschaften erhält und die Kommission in ihrer Rolle als primärer Regulierer von Investmentgesellschaften bei der Erfüllung ihrer Mission zum Schutz der Anleger und bei der Wahrung fairer, ordnungsgemäßer und effizienter Maßnahmen unterstützen Märkte und die Erleichterung der Kapitalbildung. Investoren und andere potentielle Nutzer können diese Informationen auch nutzen, um Investoren dabei zu helfen, fundiertere Investitionsentscheidungen zu treffen. 81 FR 82084 - Beteiligungsgesellschaft Swing Pricing17 CFR 210.1-02 - Begriffsbestimmungen der Regelung S-X (17 CFR Teil 210). XA7 210.1-02 Begriffsbestimmungen der Regelung S-X (17 CFR Teil 210). Sofern der Zusammenhang nichts anderes erfordert, haben die in den allgemeinen Regeln und Vorschriften oder in den Anweisungen des anwendbaren Formulars definierten Begriffe, wenn sie in der Regelung S-X (dieses Teil 210) verwendet werden, die in diesen Anweisungen oder Regeln festgelegten Bedeutungen. Darüber hinaus haben die folgenden Begriffe die in diesem Abschnitt angegebenen Bedeutungen, sofern der Zusammenhang nichts anderes erfordert. (1) Buchhalter berichten. Der Begriff Buchhalter berichtet, wenn in Bezug auf die Jahresabschlüsse verwendet. Ein Dokument, in dem ein unabhängiger öffentlicher oder beglaubigter Wirtschaftsprüfer den Umfang der von ihm getroffenen Prüfung (oder Prüfung) angibt und seine Stellungnahme zum Gesamtabschluss abgibt, oder eine Behauptung, dass eine Gesamtbetrachtung vorliegt Kann nicht ausgedrückt werden. Wenn eine Gesamtbetrachtung nicht auszudrücken ist, sind die Gründe dafür anzugeben. (2) Bestätigungsbericht über die interne Kontrolle der Finanzberichterstattung. Der Begriff Bescheinigungsbericht über die interne Kontrolle der Finanzberichterstattung ist ein Bericht, in dem ein registriertes Wirtschaftsprüfungsunternehmen eine uneingeschränkte oder nachteilige Stellungnahme abgibt, ob der Registrierungspflichtige in vollem Umfang eine wirksame interne Kontrolle über die Finanzberichterstattung (wie definiert In Buchstabe a) 240.13a-15 (f) oder xA7 240.15d-15 (f) dieses Kapitels), mit Ausnahme des seltenen Umstands, dass der Registrant oder die eingetragene Buchhaltungsfirma, Eine Stellungnahme abzugeben. (3) Bestätigungsbericht zur Bewertung der Einhaltung der Servicekriterien für Asset-Backed Securities. Der Begriff Bescheinigungsbericht über die Bewertung der Einhaltung der Servicerkriterien für Asset-Backed Securities ist ein Bericht, in dem ein registriertes Wirtschaftsprüfungsunternehmen, wie es die xA7 240.13a-18 (c) oder xA7 240.15d-18 (c) dieses Kapitels verlangen , Eine Stellungnahme abgibt oder erklärt, dass eine Stellungnahme nicht ausgedrückt werden kann, was eine bejahende partys-Bewertung der Einhaltung der Servicekriterien betrifft. Wie von xA7 240.13a-18 (b) oder xA7 240.15d-18 (b) dieses Kapitels gemäß den Standards für Bescheinigungsverpflichtungen verlangt. Wenn eine Gesamtbetrachtung nicht auszudrücken ist, muss die registrierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angeben, warum sie eine solche Stellungnahme nicht aussagen kann. (4) Begriffsbestimmungen für die interne Kontrolle der Finanzberichterstattung. Wesentliche Schwäche ist ein Mangel oder eine Kombination von Mängeln in der internen Kontrolle über die Finanzberichterstattung (wie in xA7 240.13a-15 (f) oder xA7 240.15d-15 (f) dieses Kapitels definiert), so dass eine angemessene Möglichkeit besteht Dass eine wesentliche Fehldarstellung des Jahres - oder Halbjahresabschlusses des Registranten nicht rechtzeitig verhindert oder festgestellt wird. Ein bedeutender Mangel ist ein Mangel oder eine Kombination von Mängeln in der internen Kontrolle der Finanzberichterstattung, die weniger schwerwiegend ist als eine wesentliche Schwäche. Aber wichtig genug, um die Aufmerksamkeit derjenigen zu verdienen, die für die Kontrolle der Registrantenfinanzberichterstattung verantwortlich sind. (B) Affiliate. Ein Partner oder eine Person, die mit einer bestimmten Person assoziiert ist, ist eine Person, die direkt oder indirekt über einen oder mehrere Vermittler kontrolliert. Oder durch die angegebene Person kontrolliert wird oder unter derselben Kontrolle steht. (C) Betrag. Der Begriff Betrag bezieht sich, wenn er für Wertpapiere verwendet wird, den Hauptbetrag, wenn er sich auf Schuldnachweise bezieht, die Anzahl der Aktien, wenn er sich auf Anteile bezieht. Und die Anzahl der Anteile, wenn sie sich auf andere Sicherheiten beziehen. D) Prüfung (oder Prüfung). Der Begriff Prüfung (oder Prüfung), wenn er in Bezug auf den Jahresabschluss verwendet wird. Ist eine Prüfung der Jahresabschlüsse durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer gemäß den allgemein anerkannten Prüfungsstandards, die von der Kommission geändert oder ergänzt werden können, um hierzu eine Stellungnahme abzugeben. E) Bankholdinggesellschaft. Der Begriff Bankholdinggesellschaft ist eine Person, die direkt oder indirekt vornehmlich im Besitz von Wertpapieren einer oder mehrerer Banken für den Zweck und mit der Wirkung der Ausübung der Kontrolle tätig ist. F) zugelassen. Der Begriff zertifiziert, wenn er in Bezug auf den Jahresabschluss verwendet wird. Die mit einer Stellungnahme eines unabhängigen öffentlichen oder zertifizierten Wirtschaftsprüfers gemeldet und berichtet werden. (G) Kontrolle. Der Begriff Kontrolle (einschließlich der Begriffe Kontrolle, kontrolliert durch und unter gemeinsamer Kontrolle mit) bedeutet der Besitz, direkt oder indirekt, der Macht zu leiten oder zu bewirken, die Richtung der Verwaltung und Politik einer Person. Sei es durch das Eigentum an stimmberechtigten Aktien. Durch Vertrag oder auf andere Weise. (H) Entwicklungsstufenfirma. Eine Gesellschaft gilt als in der Entwicklungsphase befindlich, wenn sie im Wesentlichen alle ihre Bemühungen zur Gründung eines Neugeschäfts widmet und eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: (1) Die geplanten Hauptoperationen haben nicht begonnen. (2) Die geplanten Hauptoperationen haben begonnen, aber es gab keine wesentlichen Einnahmen daraus. (I) Eigenkapitalsicherheit. Unter dem Begriff Eigenkapitalsicherheit versteht man eine Aktie oder ähnliche Sicherheit oder eine Wertpapiersicherung, die mit oder ohne Gegenleistung in eine solche Sicherheit umgewandelt werden kann oder einen Optionsschein oder ein Recht auf Zeichnung oder Kauf einer solchen Sicherheit oder eines solchen Optionsrechts oder Rechts besitzt. J) 50% ige Besitzerin. Der Begriff 50-Prozent-Besitzer, in Bezug auf eine bestimmte Person. Bedeutet eine Person, die rund 50 Prozent ihrer ausstehenden stimmberechtigten Aktien im Besitz der angegebenen Person ist, entweder direkt oder indirekt über einen oder mehrere Vermittler. (K) Geschäftsjahr. Der Ausdruck Geschäftsjahr bezeichnet die Jahresabschlussperiode oder, sofern kein Stichtag verabschiedet wurde, das am 31. Dezember endende Kalenderjahr. (L) Auslandsgeschäft. Ein Unternehmen, das mehrheitlich im Besitz von Personen ist, die nicht Staatsbürger oder Bewohner der Vereinigten Staaten sind und nicht nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten oder eines beliebigen Staates organisiert sind und (1) Mehr als 50 Prozent seines Vermögens befinden sich außerhalb Den Vereinigten Staaten oder (2) Die Mehrheit seiner leitenden Angestellten und Direktoren sind nicht Staatsangehörige der Vereinigten Staaten oder Einwohner. (M) Versicherungsholdinggesellschaft. Unter dem Begriff Versicherungsholdinggesellschaft versteht man eine Person, die direkt oder indirekt vorwiegend im Besitz von Wertpapieren eines oder mehrerer Versicherungsgesellschaften zu diesem Zweck und mit der Wirkung der Ausübung der Kontrolle tätig ist. (N) Mehrheitsbeteiligung. Der Ausdruck Mehrheitsbeteiligung bedeutet eine Tochtergesellschaft, die mehr als 50 Prozent ihrer ausstehenden stimmberechtigten Aktien im Besitz ihrer Muttergesellschaft und der Muttergesellschafter anderer Mehrheitsgesellschafter ist. (O) Material. Der Begriff "Material" beschränkt, wenn er eine Voraussetzung für die Bereitstellung von Informationen zu einem Subjekt erfüllt, die erforderlichen Informationen für die Angelegenheiten, die ein durchschnittlich vorsichtiger Anleger angemessen zu informieren hat. (P) Elternteil. Ein Elternteil einer bestimmten Person ist ein Partner, der diese Person direkt oder indirekt über einen oder mehrere Vermittler kontrolliert. (Q) Person. Der Begriff Person bedeutet eine Person, eine Körperschaft, eine Partnerschaft, eine Vereinigung, eine Aktiengesellschaft, ein Geschäftsvertrauen oder eine nicht rechtsfähige Organisation. (R) Hauptinhaber von Beteiligungsrechten. Der Begriff "Inhaber eines Anteilsbesitzes", der für einen Registranten oder eine andere Person verwendet wird, der in einer bestimmten Stellungnahme oder einem anderen Bericht genannt wird, bedeutet einen Inhaber eines Rekords oder eines bekannten wirtschaftlichen Eigentümers von mehr als 10 Prozent einer beliebigen Klasse von Aktienwerten des Registranten oder andere Person. Jeweils ab dem Datum der entsprechenden Bilanz. (S) Veranstalter. Der Begriff des Projektträgers umfasst: (1) Jede Person, die allein oder in Verbindung mit einer oder mehreren anderen Personen direkt oder indirekt Initiativen zur Gründung und Organisation des Unternehmens oder Unternehmens eines Emittenten ergreift (2) Die Gründung und Organisation des Unternehmens oder Unternehmens eines Emittenten. Direkt oder indirekt unter Berücksichtigung von Dienstleistungen oder Sachanlagen oder bei Dienstleistungen und Eigentum, mindestens 10% der Wertpapiere des Emittenten oder mindestens 10% des Erlöses aus dem Verkauf von Wertpapieren jeder Klasse erhalten. Eine Person, die diese Wertpapiere oder Erlöse entweder nur als Zeichnungsprovisionen oder nur im Hinblick auf das Eigentum erhält, gilt nicht als Förderer im Sinne dieses Absatzes, wenn diese an der Gründung und Organisation des Unternehmens nicht anderweitig beteiligt ist. (T) Registrant. Der Begriff Registrant bezeichnet den Emittenten der Wertpapiere, für die ein Antrag, eine Registrierungserklärung oder ein Bericht eingereicht wird. (U) Nahe stehende Unternehmen und Personen. Der Begriff "nahestehende Personen" wird verwendet, da dieser Begriff im FASB-ASC-Master-Glossar definiert ist. (V) Anteil. Der Begriff Aktien bedeutet einen Aktienanteil an einer Kapitalgesellschaft oder Anteileinheit an einer nicht rechtsfähigen Person. (W) Bedeutende Tochtergesellschaft. Der Begriff bedeutende Tochtergesellschaft bedeutet eine Tochtergesellschaft. Einschließlich seiner Tochtergesellschaften, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt: (1) Die Registranten und ihre Tochtergesellschaften investieren in und Vorschüsse an die Tochtergesellschaft mehr als 10 Prozent des Gesamtvermögens des Registranten und seiner Tochtergesellschaften, die zum Ende des Konsolidierungskreises konsolidiert werden (Für eine vorgeschlagene Kombination von Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung ist diese Bedingung auch dann erfüllt, wenn die Anzahl der von dem Registranten ausgetauschten oder zu tauschenden Stammaktien zu dem Zeitpunkt, zu dem der Zusammenschluss eingeleitet wird, 10 Prozent seiner gesamten Stammaktien übersteigt ) Oder (2) Die anteiligen Anteile des Registranten und seines Tochterunternehmens an der Bilanzsumme des Tochterunternehmens übersteigen am Ende des zuletzt abgeschlossenen Geschäftsjahres 10 Prozent des Gesamtvermögens der Registranten und ihrer Tochterunternehmen (3) Der Registrant s und seine sonstigen Tochterunternehmen das Eigenkapital in den Erträgen aus fortgeführten Aktivitäten vor Ertragsteuern, außerordentlichen Posten und kumulativem Effekt aus einer Änderung des Rechnungslegungsgrundsatzes des Tochterunternehmens ohne die auf nicht beherrschende Anteile entfallenden Beträge übersteigen 10 Prozent Erträge des Registranten und seiner Tochtergesellschaften für das zuletzt abgeschlossene Geschäftsjahr konsolidiert. Anmerkung zu Absatz (w): Ein Registrant, der seinen Abschluss in Übereinstimmung mit den US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt oder zur Verfügung stellt, legt die vorgeschriebenen Prüfungen anhand von Beträgen fest, die unter den allgemein anerkannten Grundsätzen der U. S. Ein ausländischer privater Emittent, der seine Abschlüsse gemäß den IFRS des IASB erstellt, führt die vorgeschriebenen Prüfungen anhand von Beträgen durch, die nach IFRS, wie vom IASB herausgegeben, ermittelt werden. Für die Zwecke der vorgeschriebenen Einkommensprüfung sollten die folgenden Richtlinien angewendet werden: 1. Wenn ein Verlust ohne die Beträge, die auf nicht beherrschende Anteile zurückzuführen sind, entweder vom Mutterunternehmen oder seinen Tochterunternehmen oder der geprüften Tochtergesellschaft entstanden ist. Aber nicht beides, sollte das Eigenkapital in der Gewinn - und Verlustrechnung der getesteten Tochtergesellschaft mit Ausnahme von Beträgen, die auf Anteile anderer Gesellschafter entfallen, von den Einkünften des Registranten und seiner Tochtergesellschaften, die für die Zwecke der Berechnung konsolidiert werden, ausgeschlossen werden. 2. Sind die Erträge des Registranten und seiner Tochtergesellschaften, die sich nicht auf Beträge beziehen, die den nicht beherrschenden Anteilen des letzten Geschäftsjahres zuzurechnen sind, mindestens 10 Prozent niedriger als der Durchschnitt der Erträge der letzten fünf Geschäftsjahre, so sind diese durchschnittlichen Erträge vorzulegen Für die Zwecke der Berechnung. Jegliche Verlustjahre sollten für die Berechnung des Durchschnittseinkommens weggelassen werden. 3. Bei der Prüfung von verbundenen Unternehmen, wie bei der Feststellung, ob zusammengefasste Finanzdaten vorgelegt werden sollen, werden Unternehmen, die Schadensverluste melden, nicht mit den Einkünften gemeldet, die Einkünfte erzielen. (X) Tochtergesellschaft. Eine Tochtergesellschaft einer bestimmten Person ist eine von dieser Person direkt oder indirekt über einen oder mehrere Vermittler kontrollierte Tochtergesellschaft. (Y) Total gehaltene Tochtergesellschaft. Unter dem Begriff total haftendes Tochterunternehmen versteht man eine Tochtergesellschaft (1), die im Wesentlichen alle ausstehenden Beteiligungspapiere im Besitz ihrer Muttergesellschaft und der Muttergesellschaft anderer verbundener Tochterunternehmen ist, und (2) die keiner anderen Person als dem Mutterunternehmen oder dem Mutterunternehmen zuzurechnen ist S sonstigen total gehaltenen Tochterunternehmen in einer für die jeweilige Tochtergesellschaft maßgeblichen Höhe. Mit Ausnahme der Verschuldung, die im gewöhnlichen Geschäftsgang entstanden ist und nicht überfällig ist und innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Schaffung reif ist, sei es durch Wertpapiere oder nicht. Die Verschuldung einer Tochtergesellschaft, die durch ihre Muttergesellschaft durch Gewährleistung, Pfändung, Abtretung oder auf andere Weise gesichert ist, ist für die Zwecke des Absatzes (x) (2) dieses Abschnitts auszuschließen. (Z) Stimmrechtsaktien. Der Ausdruck stimmberechtigte Aktien bezeichnet die Summe aller Rechte, die nicht durch Ereignisse des Ausfalls betroffen sind, für die Wahl der Direktoren und für die Summe aller Interessen an einer nicht rechtsfähigen Person. (Aa) 100% ige Tochtergesellschaft. Der Ausdruck hundertprozentige Tochtergesellschaft bedeutet eine Tochtergesellschaft im Wesentlichen alle ihre ausstehenden stimmberechtigten Aktien sind im Besitz ihrer Muttergesellschaft und der Muttergesellschaft andere hundertprozentige Tochtergesellschaften. (Bb) Zusammengefasste Finanzinformationen. (1) Sofern in Absatz (aa) (2) nichts anderes bestimmt ist, sind zusammengefasste Finanzinformationen gemäß dieser Verordnung die Darstellung der zusammengefassten Informationen über die Vermögenswerte, Schulden und Ertragslage des Unternehmens, für das die Informationen benötigt werden. Die zusammengefassten Finanzinformationen umfassen die folgenden Angaben: (i) kurzfristige Vermögenswerte, langfristige Vermögenswerte, kurzfristige Verbindlichkeiten, langfristige Verbindlichkeiten und ggf. rückzahlbare Vorzugsaktien (siehe xA7 210.5-02.27) und Anteile ohne beherrschenden Einfluss (für spezialisierte Branchen, in denen Klassifizierte Vermögenswerte werden in der Regel nicht dargestellt, Angaben über Art und Höhe der Mehrheit der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten) (ii) Umsatzerlöse oder Bruttoeinnahmen, Bruttogewinn (oder auch Kosten und Aufwendungen für Nettoverkäufe) Oder Bruttoerlöse), Erträge und Verluste aus fortgeführten Aktivitäten vor außerordentlichen Posten und kumulative Auswirkung einer Änderung des Rechnungslegungsgrundsatzes, des Nettoergebnisses oder - verlusts sowie des dem Unternehmen zuzurechnenden Nettoertrags oder Verlusts (für spezialisierte Branchen können andere Informationen an Stelle des Umsatzes treten (2) Zusammenfassungen der Finanzinformationen für nicht konsolidierte Tochterunternehmen und 50 Prozent oder weniger Eigentümer im Sinne von xA7 210.10-01 (b) für Zwischenberichtsperioden müssen die Angaben enthalten Die nach Absatz (aa) (1) (ii) dieses Abschnitts erforderlich sind. Zitate des Bundesregisters betreffend xA7 210.1-02. Siehe die Liste der betroffenen CFR-Sektionen, die im Abschnitt "Finding Aids" des gedruckten Volumens und bei fdsys. gov angezeigt wird. Dies ist eine Liste der US-Code-Abschnitte, Statuten im Großen, Public Laws und Presidential Documents, die Regelmachung Autorität für diese CFR-Teil. Es ist nicht garantiert, um genau zu sein oder up-to-date, obwohl wir die Datenbank wöchentlich aktualisieren. Weitere Beschränkungen der Genauigkeit sind auf der GPO-Website beschrieben. US-Code: Titel 15 - HANDEL UND HANDEL Gültige Daten: Diese Regel gilt ab dem 17. Januar 2017 mit Ausnahme der folgenden Änderungen: Die Änderungen zu 17 CFR 200.800, 232.105, 232.301, 240.10A-1, 240.12b-25, 240,13a-10, 240.13a-11, 240.13a-13, 240.13a-16, 240.15d-10, 240.15d-11, 240.15d-13, 240.15d-16, 249.322, 249.330, 270.8b-16, 270.10 F-3, 270.30a-1, 270.30a-4, 270.30b1-1, 270.30b1-2, 270.30b1-3, 274.101 und 274.218 sowie in der Anleitung 55 zur Änderung von 270.30d-1 zum 1. Juni 2018 wirksam sind Die Änderungen zu 17 CFR 232.401, 249.332, 270.8b-33, 270.30a-2, 270.30a-3, 270.30b1-5 und 274.130 sowie in der Anleitung 54 zur Änderung von 270.30d-1, Instruction 57 zur Änderung von Formular N-1A ( Die in den Abschnitten 239.15A und 274.11A referenziert sind), Instruktion 59 zur Änderung des Formulars N-2 (Bezugszeichen 239.14 und 274.11a-1) und Anweisung 61 zur Änderung des Formulars N-3 (Bezugszeichen 239.17a und 274.11b) gelten ab 1. August 2019 Compliance-Daten: Die zutreffenden Compliance-Termine werden in Abschnitt II. H. Dieser letzten Regel. Die Securities and Exchange Commission erlässt neue Regeln und Formulare sowie Änderungen an ihren Regeln und Formen, um die Berichterstattung und Offenlegung von Informationen durch registrierte Investmentgesellschaften zu modernisieren . Die Kommission erlässt das neue Formular N-PORT, wonach bestimmte registrierte Investmentgesellschaften der Kommission Informationen über ihre monatlichen Portfoliobeteiligungen in einem strukturierten Datenformat übermitteln müssen. Darüber hinaus erlässt die Kommission Änderungen der Verordnung S-X, die eine standardisierte, erweiterte Offenlegung von Derivaten in Investmentfinanzabschlüssen sowie andere Änderungen erfordern. Die Kommission erlässt ein neues Formular N-CEN, das es den registrierten Investmentgesellschaften (außer Gesellschaftszertifikatgesellschaften) bedarf, jährlich der Kommission in einem strukturierten Datenformat bestimmte zensusartige Informationen zu übermitteln. Die Kommission erlässt Änderungen der Formulare N-1A, N-3 und N-CSR, um bestimmte Offenlegungen im Zusammenhang mit Wertpapierleihgeschäften zu beantragen. Schließlich wird die Kommission die derzeitigen Formblätter N-Q und N-SAR aufheben und andere Regeln und Formulare ändern. Gemeinsam werden diese Änderungen unter anderem die Informationen verbessern, die die Kommission von Investmentgesellschaften erhält und die Kommission in ihrer Rolle als primärer Regulierer von Investmentgesellschaften bei der Erfüllung ihrer Mission zum Schutz der Anleger und bei der Wahrung fairer, ordnungsgemäßer und effizienter Maßnahmen unterstützen Märkte und die Erleichterung der Kapitalbildung. Investoren und andere potentielle Nutzer können diese Informationen auch nutzen, um Investoren dabei zu helfen, fundiertere Investitionsentscheidungen zu treffen. 81 FR 82084 - Beteiligungsgesellschaft Swing Pricing17 CFR-Teile 210, 270 und 274 Die Securities and Exchange Commission erlässt Änderungen der Regel 22c-1 nach dem Investment Company Act, um eine eingetragene Investmentgesellschaft mit offenen Investmentfonds (Open-End-Fonds oder (Außer einem Geldmarktfonds oder einem börsengehandelten Fonds), unter bestimmten Umständen die Swing-Preise zu verwenden, den Prozess der Anpassung des Nettoinventarwertes (NAV) pro Aktie, um die Kosten, die aus dem Kauf oder der Rücknahme von Anteilen resultieren, effektiv weiterzugeben Die den Aktionären im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit zugeordnet sind, und Änderungen der Regel 31a-2, um Mittel zur Bewahrung bestimmter Aufzeichnungen im Zusammenhang mit Swing-Preisen zu erfordern. Die Kommission verabschiedet ferner Änderungen des Formblatts N-1A und der Verordnung S-X sowie eine neue Position im Formular N-CEN, die alle einen Fundaposs-Einsatz von Swing-Preisen ansprechen. 2016-09-29 vol. Die CFK-Teile 210, 229, 230, 239, 240, 249 und 274 Die Wertpapieraufsichtsbehörde verlängert die Frist für die Einreichung von Kommentaren (US GAAP), der International Financial Reporting Standards (IFRS) oder der International Financial Reporting Standards (IFRS) oder der US - amerikanischen Rechnungslegungsstandards (US - GAAP) oder der International Financial Reporting Standards (IFRS) zu ändern oder zu überholen Änderungen in der Informationsumgebung Nr. 33-10110 34-78310 IC-32175 81 FR 51607 (13. Juli 2016). Die Veröffentlichung verlangt auch Kommentare zu bestimmten Offenlegungspflichten der Kommission, die sich mit den US-GAAP überschneiden, aber Informationen erfordern, um festzustellen, ob sie das Financial Accounting Standards Board beibehalten, modifizieren, eliminieren oder auf eine mögliche Einbindung in US-GAAP verweisen sollten. Der ursprüngliche Kommentarzeitraum wird voraussichtlich am 3. Oktober 2016 enden. Die Kommission verlängert die Frist für die Stellungnahme der Kommission bis zum 2. November 2016. Mit dieser Maßnahme können die interessierten Personen zusätzliche Zeit für die Analyse der Fragen und die Vorbereitung ihrer Aktivitäten erhalten Bemerkungen. 2016-08-04 vol. 81 150 - Donnerstag, 4. August 201681 FR 51608 - Offenlegungsbericht und - vereinfachung 17 CFR-Teile 210, 229, 230, 239, 240, 249 und 274 Wir schlagen Änderungen einzelner Offenlegungsanforderungen vor, die möglicherweise überflüssig geworden sind (US-GAAP), International Financial Reporting Standards (IFRS) oder Änderungen im Informationsumfeld überarbeitet, überlagert, veraltet oder ersetzt werden. Darüber hinaus bitten wir um Erläuterungen zu bestimmten Offenlegungspflichten der Kommission, die sich auf US-GAAP beziehen, aber nicht auf US GAAP angewiesen sind, um zu ermitteln, ob sie das Financial Accounting Standards Board (FASB) behalten, modifizieren, eliminieren oder an eine mögliche Einbindung in US-GAAP weiterleiten . Die vorgeschlagenen Änderungen sollen die Offenlegung von Informationen für Anleger erleichtern und gleichzeitig die Erfüllung der Anstrengungen vereinfachen, ohne die Gesamtheit der Informationen, die den Anlegern bereitgestellt werden, wesentlich zu verändern. Diese Vorschläge sind Teil einer Initiative des Unternehmensbereichs Finanzen zur Überprüfung der Offenlegungspflichten für Emittenten, um Möglichkeiten zur Verbesserung der Anforderungen für die Investoren und Emittenten zu prüfen. Wir werden diese Vorschläge auch als Teil unserer Bemühungen zur Umsetzung des Titels LXXII, Abschnitt 72002 (2) des Fixing Americaaposs Surface Transport Act ausstellen. 2016-04-22 vol. 81 78 - Freitag, 22. April 201681 FR 23916 - Wirtschaftliche und finanzielle Offenlegung Erforderlich nach der Verordnung SK 17 CFR-Teile 210, 229, 230, 232, 239, 240 und 249 Die Kommission veröffentlicht diese Konzeptfreigabe, um eine öffentliche Stellungnahme zur Modernisierung zu beantragen Unternehmens - und Finanzangaben in der Verordnung SK. Diese Offenlegungsanforderungen dienen als Grundlage für die Geschäfts - und Finanzinformationen in den regelmäßigen Berichten von registrantsapos. Dieses Konzept Release ist Teil einer Initiative der Division of Corporation Finance, um die Offenlegungspflichten für Registranten zu prüfen, Möglichkeiten zur Verbesserung der Anforderungen für den Nutzen der Investoren und Registranten zu überprüfen. Der Abschnitt, den Sie anzeigen, wird durch die folgenden CFR-Abschnitte zitiert. Titel 17 veröffentlicht am 2015-12-04. Im Folgenden finden Sie nur die im Bundesregister veröffentlichten Regeln nach dem veröffentlichten Datum des Titels 17. Eine vollständige Liste aller Regeln, Vorgeschlagenen Regeln und Notizen finden Sie auf der Registerkarte Regeln. 2016-11-18 vol. 81 223 - Freitag, 18. November 2016 81 FR 81870 - Bericht über die Aktualisierung der Investmentgesellschaft Modernisierung Wirksame Daten: Diese Regel gilt ab dem 17. Januar 2017 mit Ausnahme der folgenden Änderungen: Die Änderungen zu 17 CFR 200.800, 232.105, 232.301, 240.10A-1, 240,12a-11, 240,13a-13, 240,13a-16, 240,15d-10, 240,15d-11, 240,15d-13, 240,15d-16, 249,322, 249,303, 270,8 B-16, 270.10f-3, 270.30a-1, 270.30a-4, 270.30b1-1, 270.30b1-2, 270.30b1-3, 274.101 und 274.218 und in der Anweisung 55, die 270.30d-1 ändern, wirksam 1. Juni 2018 und die Änderungsanträge zu 17 CFR 232.401, 249.332, 270.8b-33, 270.30a-2, 270.30a-3, 270.30b1-5 und 274.130 sowie in der Anleitung 54 zur Änderung von 270.30d-1, Anleitung 57 zur Änderung Form N-1A (Bezugszeichen 239.15A und 274.11A), Anweisung 59, die die Form N-2 (Bezugszeichen 239.14 und 274.11a-1) und die Anweisung 61 zum Ändern der Form N-3 (Bezugszeichen 239.17a und 274.11b) ändern 1. August 2019. Compliance-Daten: Die zutreffenden Compliance-Termine werden in Abschnitt II. H. Dieser letzten Regel. Die Securities and Exchange Commission erlässt neue Regeln und Formulare sowie Änderungen an ihren Regeln und Formen, um die Berichterstattung und Offenlegung von Informationen durch registrierte Investmentgesellschaften zu modernisieren . The Commission is adopting new Form N-PORT, which will require certain registered investment companies to report information about their monthly portfolio holdings to the Commission in a structured data format. In addition, the Commission is adopting amendments to Regulation S-X, which will require standardized, enhanced disclosure about derivatives in investment company financial statements, as well as other amendments. The Commission is adopting new Form N-CEN, which will require registered investment companies, other than face-amount certificate companies, to annually report certain census-type information to the Commission in a structured data format. The Commission is adopting amendments to Forms N-1A, N-3, and N-CSR to require certain disclosures regarding securities lending activities. Finally, the Commission is rescinding current Forms N-Q and N-SAR and amending certain other rules and forms. Collectively, these amendments will, among other things, improve the information that the Commission receives from investment companies and assist the Commission, in its role as primary regulator of investment companies, to better fulfill its mission of protecting investors, maintaining fair, orderly and efficient markets, and facilitating capital formation. Investors and other potential users can also utilize this information to help investors make more informed investment decisions. 81 FR 82084 - Investment Company Swing Pricing

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